KFZ-Meisterbetrieb - gebrauchte Ersatzteile für Old- und Youngtimer - Containerdienst - Metallhandel
      KFZ-Meisterbetrieb - gebrauchte Ersatzteile für Old- und Youngtimer - Containerdienst - Metallhandel
 

AGBs
Auto Oesterle GmbH, 72379 Hechingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Handel mit Gebrauchtteilen



1. Allgemeines

Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Sie gelten für alle künftigen Lieferung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die anderen Bedingungen dieser AGB gelten insoweit, als dass sie nicht konkret ausgeschlossen wurden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Käufer gelten die Verkaufsbedingungen des Verkäufers als angenommen.



2. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen , gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum des Verkäufers. Die Angebote sind freibleibend.

3. Gewährleistung

Die Gewährleistung bezieht sich auf die im Kaufvertrag/Rechnung genannten Gebrauchtteile und den beschriebenen Lieferumfang. Wir übernehmen die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Funktionstüchtigkeit der Ware unter der Voraussetzung, dass ein fachgerechter Einbau in einer Kfz-Werkstatt erfolgt. Aus- und Einbaukosten bei der Durchführung von Gewährleistungsansprüchen werden von uns nicht übernommen.

Keine Gewährleistung besteht für:
1. normalen Verschleiß und normale Abnutzung.
2. Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind.
3. Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle Fette und sonstige   Schmiermittel.

4. alle nicht direkt auf der Rechnung /Kaufvertrag bezeichneten Teile, auch wenn diese zu den genannten Baugruppen gehören wie:
Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Schläuche, Rohrleitungen, Zündkerzen, Glühkerzen, Schrauben, Stehbolzen,
Zahnriemen, Nebenaggregate, sowie im Lieferumfang nicht beschriebene Anbauteile an genannten Antriebsaggregaten.



Inhalt der Gewährleistung, Ausschlüsse
1. Keine Gewährleistung besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:
a. durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis..
b. durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, Ölmangel oder Überhitzung.
c.. die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängelasten ausgesetzt wurde. d. für die ein Dritter aus Einbau- bzw. Reparaturauftrag eintritt oder einzutreten hat. e. die aus der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen.
f. die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs (z.B. Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind.

2. Eine Gewährleistung erfolgt ferner nicht, wenn
a. die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten an der gewährleisteten Baugruppe nicht vom Verkäufer oder mit dessen Einverständnis bei einem Kfz-Meisterbetrieb durchgeführt und auf Verlangen mit Rechnungen belegt worden sind.
b. die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeugs nicht beachtet worden sind.
c. am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen vorgenommen und ein Defekt oder Austausch nicht unverzüglich angemeldet wurde.
d. der Schaden nicht vor Reparaturbeginn gemeldet wurde oder gegen die Bestimmungen zur Abwicklung (siehe unten) verstoßen worden ist.
e. der fachlich richtige Einbau der Baugruppe nicht mit einer Einbaurechnung von einem Kfz-Meisterbetrieb nachgewiesen werden kann.
f. beim Einbau die Betriebsstoffe des Bauteils (z.B. Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl, Frostschutzmittel u.s.w.), sowie die Filterelemente nicht erneuert worden sind, sowie bei Motoren mit Zahnriemensteuerung sämtliche Zahnriemen nicht erneuert worden sind.

Abwicklung der Gewährleistung

1. Der Käufer hat einen Schaden unverzüglich und immer vor Reparaturbeginn dem Verkäufer zu melden und das Fahrzeug zur Reparatur bereitzustellen. Der Verkäufer führt die Reparatur durch oder benennt einen geeigneten Reparaturbetrieb.

2. Eine Reparatur durch einen geeigneten Fachbetrieb bedarf der vorherigen, ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers.

Die Reparaturrechnung muss dem Verkäufer innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum vorgelegt werden. Aus der Reparaturrechnung müssen die ausgeführten Arbeiten, die Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten im einzelnen zu ersehen sein.



3. Der Käufer hat für die Feststellung des Schadens erforderliche Auskünfte zu erteilen und eine Untersuchung der beschädigten Teile
jederzeit zu gestatten. Ersetzte Teile müssen vom Käufer auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.

4. Der Käufer hat eine schriftliche Schadensmeldung abzugeben und als Nachweis Rechnungsbelege über durchgeführte Wartungsarbeiten im Original vorzulegen.

5. Der Käufer hat den Schaden nach Möglichkeit zu mindern und dabei die Weisungen des Verkäufers zu befolgen.

Gewährleistungsdauer

Die Gewährleistung beträgt für gebrauchte Ersatzteile beim Verkauf an Privatpersonen 12 Monate. Für gewerbliche Käufer übernehmen wir eine Gewährleistung von einem Monat. Beim Austausch der gewährleisteten Baugruppe während dieses Zeitraums erlischt die Gewährleistung zum Zeit- punkt des Austauschs. Bei der Rückgabe nicht benötigter oder falsch bestellter Ersatzteile durch den Käufer gewähren wir ein 30-tägiges Rückgabe- recht. Der Verkäufer stellt für die Kontrolle und Einlagerung des Ersatzteils eine Gebühr in Höhe von 10% des Kaufpreises in Rechnung.

4. Haftung

Der Verkäufer haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen hat, dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von dem Verkäufer aufnehmen zu lassen. Die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Folgeschäden wird außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keine Haftung übernommen.

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollten einzelne Bedingungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen undurchführbar oder unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Vereinbarung zu treffen, die dem mit der wegfallenden Bestimmung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten  kommt. Hechingen, Februar 2013 

Hier finden sie uns

Auto Oesterle Gmbh
Gartenstrasse 8

(direkt an der L410 zwischen Hechingen und Rangendingen)

72379 Hechingen-Stein

Koordinaten: 48°22'28.42'' N, 8°56'36.29'' E

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07471/91057-0

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Mo - Fr           7.30 -12 u. 13-17.00 Uhr

Sa                       8.00 - 12.00 Uhr

 

 

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